Der Kanton Zürich plant per 1. Januar 2025 eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuer. Als Folge davon müsste die Kirchgemeinde die diakonischen Leistungen stark einschränken – gerade in Städten erfüllen diese jedoch eine wichtige Aufgabe.
Im Kanton Zürich gilt eine Steuerpflicht für Unternehmen, sobald diese einen Gewinn ausschütten. Für kultische Zwecke eingesetzt werden diese Gelder nicht. Nun plant der Kanton per 1. Januar 2025, die Unternehmensgewinnsteuer von sieben auf sechs Prozent zu senken, um als Standort attraktiv zu bleiben. Davon wären auch die Kirchgemeinden und die Landeskirchen massiv betroffen, da sich die Kirchensteuer als Prozentsatz der Staatssteuer errechnet. Besonders einschneidend wäre die Senkung für städtische Gemeinden wie die Kirchgemeinde Zürich: Fast die Hälfte ihrer jährlichen Einnahmen aus der Kirchensteuer stammt von juristischen Personen.
Res Peter, Pfarrer und Kirchenpfleger, macht die geplante Steuersenkung betroffen: «Es ergibt für mich einfach keinen Sinn, wenige, international tätige Unternehmen steuerlich zu begünstigen, wenn dafür die Gesamtbevölkerung Abstriche machen muss.» Der Grossteil der kleinen und mittleren Unternehmen im Kanton Zürich weist ohnehin keine Gewinne aus, weil sämtliche Erträge reinvestiert werden. Sie würden daher auch nicht von dieser Senkung profitieren. Die grossen Unternehmen, die Gewinne ausschütten, befinden sich zu achtzig Prozent im Besitz von ausländischen Aktionär:innen. Res Peter: «Zwei Drittel der eingesparten Gelder würden ins Ausland abwandern.»
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich beziffert ihre Mindereinnahmen geschätzt auf 4,4 Millionen Franken. «Dies entspricht der Grössenordnung einer kompletten Schliessung eines Kirchenkreises, der Streetchurch oder des Demenzzentrums», sagt Res Peter. Die wertvolle diakonische Arbeit der Kirchen, die sich für die Schwachen einsetzt und besonders in Städten eine wichtige Funktion erfüllt, müsste stark eingeschränkt werden. Res Peter: «Gerade in der aktuell schwierigen gesellschaftspolitischen Lage finden wir es nicht vertretbar, dass betroffene politische Gemeinden und wir als reformierte Kirchgemeinde Zürich entweder die Steuersätze erhöhen oder Leistungen für das Gemeinwohl streichen müssten.»
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